1. | Ausrichter und Veranstalter | |
Ausrichter im Namen des MG Car Club Deutschland e.V. (MGCC) vom 25. bis 27. August 2023 in Gernsbach ist folgendes Organisationsteam: Es gelten die Teilnahmebedingungen, die auf der Homepage des MGCC veröffentlich sind (wichtige Auszüge siehe unten). |
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2. | Teilnahmeberechtigung und allgemeine Bedingungen | |
Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrzeuge der Marke MG unabhängig vom Baujahr. Die Teilnahme mit roter 07-er Nummer ("rotes Oldtimerkenn-zeichen") ist möglich.
Als Baujahr gilt das im KFZ-Schein angegebene Datum der Erstzulassung. Bei der Veranstaltung werden Bilder gemacht, die in der Presse sowie auf dieser Homepage veröffentlicht werden können. Außerdem werden Teilnehmer- und Ergebnislisten auf dieser Homepage veröffentlicht. Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit der Bild- und Listenveröffentlichung einverstanden. |
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3. | Anmeldung | |
Anmeldungen können schriftlich unter Verwendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars oder per Internet-Formular entgegengenommen werden. Mit Abgabe der Anmeldung wird das
Startgeld zur Zahlung fällig. Anmeldungen ohne Eingang des Startgeldes können nicht berücksichtigt werden. Die maximale Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge beträgt 30 Fahrzeuge. Die
Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Anmeldeschlussschluss ist der 30. Juni 2023. Eingehende Anmeldungen können ohne Begründung abgelehnt werden. Startgeld ist Reuegeld. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. |
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4. | Umweltschutz | |
Die Teilnehmer verpflichten sich den Bestimmungen des BBSchG (Bundesbodenschutzgesetz in aktueller Version) vollumfänglich Genüge zu tun. Verunreinigungen, zum Beispiel tropfendes Öl o.Ä. sind unverzüglich durch den Verursacher zu beseitigen und fachgerecht zu entsorgen. | ||
5. | Haftungsausschluss | |
Teilnehmer im Sinne der Veranstaltung und des Haftungsausschlusses sind alle Personen, die namentlich auf dem Anmeldeformular eingetragen sind. Unterschriften sind jeweils von allen
Personen gleichermaßen zu leisten und gelten jeweils auch für und gegen den/die jeweiligen Teilnehmer. Die Teilnehmer nehmen zu jeder Zeit der Veranstaltung auf eigenes Risiko teil.
Die Streckenführung ist eine empfohlene Strecke die keinerlei Verpflichtung zur Einhaltung beinhaltet. Die Teilnehmer verpflichten sich die Straßenverkehrsordnung einzuhalten und
garantieren, dass das teilnehmende Fahrzeug in einem der StVO und StVZO entsprechenden Zustand ist. Der Veranstalter ist berechtigt Fahrzeuge von der Veranstaltung auszuschließen. Die
Teilnehmer stellen Veranstalter und Organisatoren von allen Forderungen, die in der Teilnahme an der Veranstaltung begründet sind, sein können oder sich daraus ableiten oder ableiten
können, schon jetzt vollumfänglich frei. Die Teilnehmer versichern diese Freistellung durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular (bei schriftlicher Anmeldung) bzw. auf der
Anmeldeliste bei Ankunft (bei Online Anmeldung) unwiderruflich. Sollten außer den gemeldeten Teilnehmern Personen bei gemeldeten Teilnehmern mitfahren, so gelten die Bestimmungen insbesondere auch für diese Personen; die jeweils gemeldeten Teilnehmer versichern gegenüber Veranstalter und Organisatoren schon jetzt den Haftungsausschluss auch auf diese Personen zu übertragen und Freistellung zu erklären. |
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6. | Versicherungen | |
Die von den Genehmigungsbehörden geforderten Versicherungen sind vom Veranstalter MGCC abgeschlossen. Die Teilnehmer versichern mit Ihrer Unterschrift und Abgabe der Anmeldung, dass Sie selbst, Ihre Beifahrer und das gemeldete bzw. teilnehmende Fahrzeug ausreichend und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend versichert sind. Der Veranstalter und die Organisatoren sind insofern schon jetzt von allen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften freigestellt. |
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7. | Pflichten der Teilnehmer | |
Es gelten die StVO und StVZO in jeweils letzter gültiger Form. Werden während der Veranstaltung Fotos von Fahrzeugen und/oder Teilnehmern wie Fahrer und/oder Beifahrer gemacht so stimmen die Teilnehmer schon jetzt der uneingeschränkten Nutzung dieser Fotos durch den Veranstalter zu. Alle Urheber- und Persönlichkeitsrechte, die aus der Verwertung dieser Fotos erwachsen gehen unwiderruflich auf den Veranstalter über. Gleiches gilt uneingeschränkt auch für die Verwertungsrechte an diesen Fotos (siehe auch Punkt 2). |
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8. | Wertung und Preise | |
Es gibt keine Klasseneinteilung. Die Wertung der einzelnen Bewerbe erfolgt nach Punkten. Bei Punktegleichheit entscheidet das höhere Alter des Fahrzeuges zu dessen Vorteil. Die ersten drei jeden Wettbewerbs erhalten Pokale. Protest ist ausgeschlossen. | ||
9. | Änderungen der Veranstaltung | |
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, jederzeit diese Ausschreibung oder/und die Veranstaltung in Teilen oder zur Gänze anzupassen, zu ändern oder zu ergänzen. | ||
10. | Salvatorische Klausel | |
Sollten Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unvollständig, rechtlich falsch und/oder unwirksam sein, so sollen diese durch wirksame Regelungen ersetzt werden. Ggf. unwirksame Klauseln führen nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Teilnahmebedingungen und der darin enthaltenen Bestimmungen. Es gilt die jeweils letzte Version der Ausschreibungsunterlagen. | ||
11. | Beschreibung | |
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12. | Startgeld und eingeschlossene Leistungen | |
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Bernhard Hornung